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CORONA COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNG Teil 10: 6. bis 18. COVID-19-Gesetz

13.05.2020 | Mag. Isabell Vollnhofer, BSc

Vor Kurzem wurden im Nationalrat die COVID-19-Gesetzespakete 6 bis 18 beschlossen, sodass diese vom Bundesrat behandelt werden konnten.

Der Bundesrat hat jedoch u.a. mit der Begründung eines fehlenden Begutachtungsverfahrens, eines Eingriffs in Grundrechte und zu viel Ermessensspielraum für Behörden nicht alle Gesetzespakete passieren lassen, sodass

  • das 10. COVID-19-Gesetz (betrifft das Freiwilligengesetz),
  • das 12. COVID-19-Gesetz (beinhaltet u.a. Änderungen des Verwaltungsrechtlichen CO-VID-19-Begleitgesetzes 2020 und des Zustellgesetzes, die ein Hochfahren des Behörden-betriebes ermöglichen sollen),
  • das 16. COVID-19-Gesetz (Novelle des Epidemiegesetzes und des Apothekengesetzes) sowie
  • das 18. COVID-19-Gesetz (Finanz- und Steuerpaket)

noch im Gesetzwerdungsprozess feststecken.

Aufgrund der Einsprüche des Bundesrats hat sich am 11. Mai 2020 der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Gesetzen befasst und die Fassung von Beharrungsbeschlüssen durch das Plenum empfohlen. Die erneute Abstimmung im Nationalrat und somit ein Scheitern der Einsprüche des Bundesrats erfolgten mittlerweile. Eine Verlautbarung in den BGBl erfolgte noch nicht (Stand 13.5.2020 12:00).

Die anderen neun Gesetzespakete, die allesamt am 5. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, beinhalten u.a. die folgenden Änderungen:

  • 6. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 28/2020; Änderung des Arbeitslosenversicherungsgeset-zes, des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Arbeiterkammergesetzes): Das Gesetz sieht Erleichterungen für Betroffene, insbesondere durch Anpassungen bei der Not-standshilfe, der Altersteilzeit und der Familienbeihilfe, vor. So wird bspw. die Höhe der zwischen 16. März 2020 bis 30. September 2020 gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht.
  • 7. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 29/2020; Änderung des Asylgesetzes und des BFA-Verfahrensgesetzes)
  • 8. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 30/2020; Änderung des 1. Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes und des Zivilrechts-Mediationsgesetzes): Das Gesetz sieht u.a. vor, dass auch nicht dringende Gerichtsverhandlungen wieder abgehalten werden sollen. Zudem wird die Möglichkeit der Einvernahme per Videotechnologie bis zum 31.12.2020 geschaffen. Im Vereinsrecht wird die Frist für Mitgliederversammlungen für große Vereine bis Ende 2021 erstreckt.

mslegal stellt die vorgenannten Covid-Gesetze als Download zur Verfügung, soweit diese schon in den BGBl veröffentlicht wurden (Stand 13.5.2020 12:00):

6. COVID-19-Gesetz, 7. COVID-19-Gesetz8. COVID-19-Gesetz9. COVID-19-Gesetz11. COVID-19-Gesetz13. COVID-19-Gesetz14. COVID-19-Gesetz15. COVID-19-Gesetz17. COVID-19-Gesetz

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