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CORONA COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNG Teil 13: Die Fixkostenrichtlinie wurde in den BGBl verlautbart.

28.05.2020 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Die Fixkostenrichtlinie trat am 26.Mai durch Verlautbarung in den BGBl in Kraft.

Zur vereinfachten Information stellt mslegal die Verordnung im Original zum Download zur Verfügung. Die Verordnung ist zweiteilig und besteht aus einem normativen Verordnungstext sowie aus einem Anhang zur Verordnung, auf den die Verordnung verweist.

Materiell entscheidend ist der Anhang, da dort die eigentlichen Vorgaben und Regelungen enthalten sind.

Links zum Download:
Fixkostenverordnung BGBl II 225/2020
Anhang zur Fixkostenverordnung Anhang zu BGBl II 225/2020

Kontakt für Anfragen:
Mag. Wilhelm Milchrahm, immobilienökonom (ebs)
E-Mail: office @mslegal.at

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