KUNSTRECHT

Kunstrechtstalk 2021 in der Wiener Hofburg – mslegal für die Kunst …

Kunstrechtstalk 2021 in der Wiener Hofburg

Dieses Jahr ist es – trotz der Einschränkungen durch die Pandemie – Frau MMag. Dr. Alexandra Pfeffer und unserem Kollegen Dr. Roman Rauter wieder gelungen, eine Veranstaltung zum Thema Kunstrecht im Rahmen der Art & Antique in der Wiener Hofburg durchzuführen. Am Abschlusstag der Messe für Kunst und Antiquitäten (8. November 2021) fand ein „Kunstrechtstalk“ zum Thema der merkantilen Wertminderung bei Kunstwerken (und Antiquitäten) mit Kunstsachverständigen und Juristen als Diskussionsteilnehmern statt, wobei auch Fragen aus dem Publikum behandelt wurden.

Neben den Leitern des Talks MMag. Dr. Pfeffer und Kollegen Rauter nahmen teil:

  • Herr Mag. Valentin Kenndler, Managing Partner bei CAA Art Consulting und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Antiquitäten, alte und neue Kunst, Kunstgewerbe, Volkskunst
  • Herr Patrick Kovacs, Kunsthändler und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Antiquitäten, alte und neue Kunst, Kunstgewerbe, Volkskunst
  • Frau RA Mag. Saskia Leopold, LL.M. (Columbia), BA

Es zeigte sich anhand von Praxisbeispielen, dass die merkantile Wertminderung, die insbesondere aus dem Kfz-Bereich bekannt ist, bei Kunstwerken zahlreiche Detailfragen aufwirft, wobei bereits die „richtige“ Restaurierung (bei zeitgenössischen Künstlern uU unter Einbindung des Künstlers) rechtliche Aspekte beinhaltet. Zwar wird die Beschädigung oder teilweise Zerstörung eines Werks eher selten eine Wertsteigerung oder gar ein neues Werk zur Folge haben (man denke aber an Ausnahmefälle wie „Love is in the Bin“ von Banksy), doch kann es durchaus vorkommen, dass heiß begehrte Kunstwerke trotz – mittlerweile restauratorisch behobener – Beschädigung keinen oder annähernd keinen Wertverlust hinzunehmen haben.

Für die große Gruppe der Fälle, wo dies doch der Fall ist, stellte Mag. Kenndler die Kernfragen dar, die im Rahmen der Ermittlung einer merkantilen Wertminderung zu beantworten sind (siehe dazu Ellerdsdorfer/Kenndler/Kovacs/Pfeffer, Sachverständige 2/2021, 64). Kollege Rauter sprach ua die Frage nach einer Best Practice an, für welche es letztlich – zumindest in wirtschaftlich bedeutsamen Fällen – der Einbindung von Juristen und Sachverständigen gleichermaßen bedarf.

Wir freuen uns auf die nächste Veranstaltung zum Thema Kunstrecht im Jahr 2022, die nach Auskunft von Kollegen Rauter voraussichtlich wieder ein „Kunstrechtstag“ mit mehreren interessanten Vorträgen sein wird.

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