Mietrecht

Weitergaberecht oder bloß Präsentationsrecht der Mieterin? Eine wichtige Unterscheidung

Bei Mietverträgen mit langfristiger Bindung der Mieterin oder bei erheblichen Investitionen der Mieterin in das Mietobjekt stellt sich bei den Mietvertragsverhandlungen sehr oft die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, die Mieterin das Mietrecht an Dritte übertragen darf. Ungenauigkeiten, ja manchmal sogar gravierende handwerkliche Mängel bei der Gestaltung der einschlägigen Vertragsklausel führen in der Praxis immer wieder zu (vermeidbaren) Konflikten, sobald die bisherige Mieterin den Mietgegenstand mit allen Rechten und Pflichten zu den bisherigen Konditionen an einen Dritten weitergeben möchte und sich der Vermieter dagegen ausspricht.

Mein Kanzleipartner RA Martin Stadlmann hat in der Sommer-Ausgabe 2026 der Immobilienfachzeitschrift immolex (immolex 2026/119, S. 243ff) eine aktuelle OGH-Entscheidung (7 Ob 141/25y, OGH 17.12.2025) kommentiert, worin das Höchstgericht sehr präzise die unterschiedlichen Facetten eines umfassenden Weitergaberechts, eines eingeschränkten Weitergaberechts oder eines (bloßen) Präsentationsrechts der Mieterin herausgearbeitet hat.

Näheres dazu im angeschlossenen Link: immolex 2026_119 MST

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