Die Auseinandersetzung mit – meist höchstgerichtlichen – Entscheidungen kommt in der anwaltlichen Praxis regelmäßig vor und erfordert unter anderem eine sorgfältige Betrachtung des vom Gericht zugrunde gelegten Sachverhalts, der nicht selten für eine Beurteilung der sachlichen Reichweite einer Entscheidung Bedeutung besitzt. Zudem ist des Öfteren von Interesse, in welchem Verhältnis eine aktuelle Entscheidung zu bisheriger Judikatur (und Lehre) steht. Letztlich geht es auch um die Folgerungen für die Praxis, welche aus einer neuen Entscheidung gezogen werden können bzw müssen.
Ein Beispiel für die Aufarbeitung einer facettenreichen OGH-Entscheidung liefert die in der Zeitschrift Der Gesellschafter (GesRZ) des Linde Verlags jüngst erschienene Glosse von Kanzleikollegen Roman Rauter, die unter anderem zeigt, wie sich Probleme bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen in einer Grundbuchsache auswirken können.
Die Glosse zur OGH-Entscheidung in der GesRZ finden Sie hier als PDF: OGH 14. 7. 2022, 5 Ob 98/22f.
Wissenswerteres zur GesRZ (Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht) finden Sie mit diesem Link.