Publikation

Diesmal: Kein Corona – sondern Kunstrecht …

Neue Publikation unter Mitwirkung von mslegal: Handbuch Kunstrecht, 2. Auflage, Verlag Manz, soeben erschienen 

Das Kunstrecht ist eine spannende Querschnittsmaterie mit zahlreichen Facetten und daher von einem Juristen bzw einer Juristin allein kaum zu bewältigen. Dieser Herausforderung entsprechend vereint das Handbuch Kunstrecht in der 2. Auflage 25 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, die in insgesamt 34 Kapiteln den weiten Bogen der Themenstellungen praxisnah darstellen. Das Handbuch ist mit seinen mehr als 700 Seiten (inklusive Verzeichnisse) eines der umfangreichsten Werke zum Kunstrecht im deutschsprachigen Raum.

Gegenüber der Erstauflage haben sich der Umfang wie auch die Themen mehr als verdoppelt. Besonders hervorgehoben seien etwa folgende neue Bearbeitungen im Rahmen eigener Kapitel:

– Digitale Kunst
– Kunstfälschung
– Kunstförderung
– Kunstfreiheit
– Künstlernamen
– Restaurierung
– Steuerrecht
– Strafrecht
– Verwertungsgesellschaften

– Zollrecht

Mitglieder des Teams von mslegal waren an dieser Publikation beteiligt:

Dr. Roman A. Rauter ist als Mitherausgeber seit der 1. Auflage maßgeblich in das Entstehen des Handbuchs eingebunden und hat für die 2. Auflage sieben Kapitel verfasst bzw an diesen mitgewirkt: Kap 1: Einführung; Kap 2: Kunst und Kunstgewerbe; Kap 5: Kunstfälschung und Falschzuschreibung; Kap 13: Zusammenarbeit von Künstlern; Kap 14: Erwerb und Veräußerung von Kunstwerken; Kap 15: Vertrieb von Kunstwerken durch Galerien und Kunsthändler; Kap 33: Kunst in der Stiftung.

Mag. Wilhelm Milchrahm zeichnet für das Kapitel 23 zu den Verwertungsgesellschaften verant­wortlich.

Mslegal freut sich, dass ein so umfangreiches Publikationsprojekt erfolgreich abgeschlossen wurde, und hat sich als Sponsor daran beteiligt.

Das könnte Sie auch interessieren