Gesellschaftsrecht

Entscheidungsbesprechung von Wilhelm Milchrahm zum Thema Einlagenrückgewähr in der Zeitschrift „Der Gesellschafter“

Die glossierte OGH-Entscheidung hatte einen Fall der Einlagenrückgewähr durch unentgeltliche Nutzung von Wohnungen zum Gegenstand. Die klagende Immobiliengesellschaft machte einen Anspruch auf Benützungsentgelt gegen einen Geschäftsführer und eine Gesellschafterin geltend. In diesem Kontext stellte sich die Frage, ob die Anspruchsverjährung gehemmt war, weil der andere (unbefangene) Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft nur kollektivvertretungsbefugt war.

Mein Partner und Kanzleikollege Wilhelm Milchrahm geht in seiner Entscheidungsbesprechung, die in der April-Ausgabe 2025 der Zeitschrift „Der Gesellschafter“ erschienen ist (Heft 2/2025, Seiten 128ff), zahlreichen Detailfragen der OGH-Entscheidung auf den Grund. Heikel ist beispielsweise die Aussage des Höchstgerichts, dass die Gesellschaft bei einer Einlagenrückgewähr nie wirksam vertreten sei.

Näheres dazu in der angeschlossenen pdf-Datei: GesRZ 2025/128ff

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