TAGUNG

Wieder eine erfolgreiche Gesellschafts- und Unternehmensrechtstagung 2021

Erfolgreiche Gesellschafts- und Unternehmensrechtstagung 2021

Auch heuer fand wieder die seit Jahren im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht etablierte (zweitägige) Jahrestagung der Manz-Rechtsakademie unter der Leitung unseres Kanzleikollegen Dr. Roman Rauter und Univ.-Prof. Dr. Thomas Ratka statt. Die Tagung behandelte aktuelle Themenstellungen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts mit einem diesjährigen Schwerpunkt auf dem Firmenbuchrecht, dem einer der beiden Tage gewidmet war.

Dr. Roman Rauter

Tagungsleiter Dr. Roman Rauter beleuchtete nach den Begrüßungsworten die aktuelle unternehmensrechtliche Judikatur. Dabei wurden zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen der letzten 12 Monate analysiert. Einschlägig waren etwa Entscheidungen zu der in der Praxis besonders bedeutsamen Mängelrüge nach § 377 UGB (OGH 15.12.2020, 10 Ob 48/20m; 23.02.2021, 4 Ob 21/21y; 23.06.2021, 6 Ob 107/21k). Die praktische Bedeutung der Mängelrüge wird schon durch die Anzahl der oberstgerichtlichen Entscheidungen in diesem kurzen Zeitraum deutlich.

Unternehmensrecht ist eine Querschnittsmaterie. So wurde auch die oberstgerichtliche Entscheidung vom 17.12.2020, 6 Ob 233/20b, erörtert, die für die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften von großer Bedeutung sein wird.

Auch das Personengesellschaftsrecht ist in der Praxis – vor allem im Zusammenhang mit Familiengesellschaften – bedeutsam. Das zeigt etwa die Entscheidung des OGH vom 25.11.2020, 6 Ob 96/20s auf, in welcher der OGH den Bogen von Fragen der Auslegung eines Gesellschaftsvertrages einer Kommanditgesellschaft bis hin zum Themenbereich der Zulässigkeit von sogenannten Buchwertklauseln spannen musste.

Natürlich durfte dabei auch die Entscheidung vom 25.11.2020, 6 Ob 2019/20t, nicht fehlen. In dieser oberstgerichtlichen Entscheidung ging es um die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot (§ 113 UGB) auf ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot. In der Praxis ist dies besonders bedeutsam, weil es einen Unterschied macht, ob eine Verkürzung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen greift oder nicht.

Einen besonderen Stellenwert nahm auch die Entscheidung vom 18.02.2021, 6 Ob 207/20i, ein, die einerseits die Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf die Kommanditgesellschaft gemäß § 82 GmbHG (analog) andererseits – das machte diese Entscheidung besonders bedeutsam – den Einfluss der Einlagenrückgewähr auf die Ausübung der Redepflicht durch den Wirtschaftsprüfer behandelte.

Darüber hinaus konnten für die Tagung weitere zahlreiche renommierte Juristen und Juristinnen bzw. Kollegen und Kolleginnen gewonnen werden. Vortragende waren neben Univ.Prof. Dr. Thomas Ratka (Tagungsleiter),  Hon.-Prof. Dr. Walter Brugger, Priv.-Doz. MMag. Dr. Thomas Haberer,  Dr. Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichtes Innsbruck, Richter in Firmenbuchsachen außerstreitige Angelegenheiten und Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck, Oberstaatsanwalt Dr. Matthias Potyka, ADir. RegR. Walter Szöky, Diplom-Rechtspfleger in Firmenbuchsachen beim Handelsgericht Wien, MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., Universität Wien/ Bundesministerium für Finanzen sowie Hon.-Prof. Dr. Dr. Jörg Zehetner.

Dabei wurden auch heuer wieder interessante Einblicke in Rechtspraxis und Rechtswissenschaft gewährt.

Ich freue mich auf die nächste Tagung im kommenden Jahr.

 

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