GmbhG, Geschäftsanteil

Alles zur Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils? § 76 GmbHG im Wiener Kommentar neu erschienen

 

Jüngst ist die umfassende Kommentierung des § 76 GmbHG von Kanzleikollegen Roman Rauter in aktualisierter und erweiterter Form im Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz (herausgegeben von Straube/Ratka/Rauter) erschienen. Mit rund 150 Druckseiten richtet sich die Kommentierung insbesondere an die spezialisierte Beratungspraxis, in welcher eine profunde Kenntnis des Meinungsstandes und der Rechtsprechung unabdingbar ist. Wie stets, finden Leser:innen u.a. herrschende Meinungen, Gegenansichten und eine Vielzahl an Argumenten, die bei der Lösung von Fragestellungen des Einzelfalls helfen sollen.

Mit der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen verbindet die Praxis insbesondere die Formpflicht des § 76 Abs. 2 GmbHG (Notariatsaktspflicht), zu welcher eine umfangreiche höchstgerichtliche Judikatur existiert. Unklarheiten treten in diesem Zusammenhang in der Praxis immer wieder auf, z.B. im Kontext der Begründung oder Beendigung von Treuhandschaften. Unter Berücksichtigung der Gesetzeszwecke lassen sich regelmäßig gut begründete Beurteilungen im Einzelfall finden.

Eine Geschäftsanteilsübertragung bedeutet aber wesentlich mehr als die Einhaltung einer Formpflicht. Entsprechend sind die behandelten Themen der Kommentierung vielgestaltig (z.B. Gewährleistung, Irrtum, Internationales Privatrecht). Regelmäßig sind auch gesellschaftsvertragliche Vorkehrungen zu beachten oder erst zu schaffen, beispielsweise Vinkulierungen und Aufgriffsrechte. Auch Verpfändungen und die exekutive Pfändung von Geschäftsanteilen sind oftmals ein Thema. Diesbezüglich wurde die Kommentierung gemäß den Änderungen der Gesamtreform des Exekutionsrechts (kurz: GREx) angepasst.

MSLegal freut sich über die mittlerweile dritte Aktualisierung der seit dem Jahr 2009 bestehenden Kommentierung.

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