Kunstrecht

Neues Heft der GRAUZONEN erschienen: Kunst

Das aktuelle Heft der GRAU behandelt das Schwerpunktthema „Kunst“. Kunst ist oftmals nicht schlicht private Liebhaberei, sondern ein wesentliches Element von Unternehmen, mögen diese Kunst selbst „produzieren“, Kunst im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs einsetzen oder für Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar oder mittelbar verwenden (z.B. Sponsoring). Kunst kann farbenfroh sein, zahlreiche rechtliche Fragestellungen sind aber Grauzonen, von denen einige im aktuellen Heft beleuchtet werden.

Kanzleikollege Roman Rauter, Chefredakteur der GRAU und Mitherausgeber des Handbuchs Kunstrecht (2. Auflage, 2020), hat das Generalthema ausgewählt, um Kunst im Kontext der unternehmerischen Tätigkeit darzustellen. Außerdem ist er in seinem Beitrag der Frage nachgegangen, ob bzw. inwieweit sich das Gesellschaftsrecht um Kunst kümmert (und sich die Gesellschafter bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages kümmern sollten).

Weitere Beiträge von renommierten Autor:innen behandeln das Zivilrecht, Urheberrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Strafrecht.

MSlegal gratuliert zur neuen Ausgabe der GRAU.

Das Thema des nächsten Hefts: Immobilien.

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