Die historisch gesehen einmalig rasante Erhöhung der Refinanzierungskosten durch die Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank haben zum wirtschaftlichen Zusammenbruch einiger Immobiliengesellschaften geführt und bei zahlreichen Immobilienunternehmen große wirtschaftliche Probleme ausgelöst. Wie steht es nun mit der Haftung der Leitungsorgane für in der Vergangenheit getroffene Finanzierungsentscheidungen? Inwieweit sind Leitungsorgane von Immobiliengesellschaften verpflichtet, den Zinsmarkt laufend zu beobachten und Anpassungen bei der Finanzierung von Projekten vorzunehmen? Wie streng ist der einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab, um eine Haftung für Fehlentscheidungen, die meist erst ex ante erkennbar sind, zu vermeiden?
Mein Kanzleipartner RA Mag. Wilhelm Milchrahm hat sich gemeinsam mit dem allgemein beeideten Sachverständigen KR Mag. Oliver Lintner lösungsorientiert mit diesen und anderen Fragen in der Aprilausgabe 2024 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2024, Seite 122ff) beschäftigt.
Sie finden den Aufsatz in der immolex im angeschlossenen Link.
Link zu immolex 2024/51