Besonders beim Verkauf hochwertiger Immobilien kommt es immer wieder zur Zusammenarbeit zwischen mehreren Maklern: Der vom Verkäufer beauftragte Makler kooperiert oft mit Kollegen, die von einem Kaufinteressenten mit der Suche nach einem passenden Objekt beauftragt wurden. Diese Kooperation mündet dann meist in den Abschluss einer sogenannten Metavereinbarung, worin die Makler die Gesamtprovision – meist zu gleichen Teilen – untereinander aufteilen.
Wem schuldet dann der Verkäufer oder der Käufer die Vermittlungsprovision?
Mit dieser Frage beschäftigt sich eine aktuelle oberstgerichtliche Entscheidung (OGH 25.1.2022, 4 Ob 164/21b). Mein Kanzleipartner RA Dr. Martin Stadlmann hat sich in der Sommerausgabe 2022 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2022/122) gemeinsam mit unserer Mitarbeiterin RAA Mag. Federica Waldenberger mit den Ergebnissen dieses Judikats auseinandergesetzt.
Näheres dazu im angeschlossenen Link: Stadlmann/Waldenberger, Glosse zu OGH 25.1.2022, 4 Ob 164/21b