Wie steht es um den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers, der im Auftrag der Eigentümerin einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft erfolgreich einen Käufer stellig macht, welcher dann allerdings nicht zum Zug kommt, da das Vorkaufsrecht eingelöst wird? Hat der Makler in so einem Fall einen Provisionsanspruch gegen den Vorkaufsberechtigten?
Mit dieser Frage beschäftigt sich eine aktuelle oberstgerichtliche Entscheidung (OGH 1.6.2022, 5 Ob 49/22z).
Mein Kanzleipartner RA Dr. Martin Stadlmann hat in der Dezemberausgabe 2022 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2022/196) gemeinsam mit unserem Kanzleikollegen RAA Dr. Maximilian Max diese Entscheidung analysiert und glossiert.
Näheres dazu im angeschlossenen Link: Glosse der OGH-Entscheidung in den immolex