Wann der Anspruch eines Immobilienmaklers auf Provision entsteht und wann der Anspruch fällig ist, bereitet selbst erfahrenen Proponenten der Immobilienbranche manchmal Kopfzerbrechen. Noch schwieriger wird es dann, wenn ein vom Makler vermittelter Vertrag wegen einer Leistungsstörung oder wegen Irrtums durch eine der Vertragsparteien nachträglich aufgehoben und rückabgewickelt wird. Es stellt sich dann die Frage nach dem Verlust des Provisionsanspruches.
Meine beiden Kanzleipartner RA Martin STADLMANN und RA Maximilian A. MAX haben in der Juniausgabe 2025 der Immobilienfachzeitschrift immolex (immolex 2025/81, Seite 194ff) all diese Themen auch anhand der oberstgerichtlichen Rechtsprechung analysiert und Antworten auf die vorstehenden Fragen erarbeitet.
Näheres dazu im angeschlossenen Link: immolex 2025/81






