Vor allem beim Verkauf hochwertiger Immobilien führt sehr oft erst das zeitlich aufeinander folgende Zusammenwirken mehrerer Immobilienmakler zum Vermittlungserfolg. Welchem Immobilienmakler steht dann die Provision zu?
Auch wenn das Maklergesetz zu dieser Frage eine Regelung bereithält und jenem Makler den Provisionsanspruch zuweist, dessen Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig überwogen hat, kommt es in der Praxis sehr oft zu Meinungsverschiedenheiten und daraus resultierenden Konflikten auf Maklerebene bei der Aufteilung der Provision.
Mein Kanzleipartner RA Dr. Martin Stadlmann hat in der Oktoberausgabe 2022 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2022/159) eine aktuelle oberstgerichtliche Entscheidung (OGH 6.4.2022, 6 Ob 38/22i), der ein Streit zwischen Maklern um die Aufteilung einer Provision zugrunde lag, kommentiert.
Näheres dazu im angeschlossenen Link: Stadlmann, Glosse zu OGH 6.4.2022, 6 Ob 38/22i