Leitende Angestellte sind kein rein arbeitsrechtliches Thema. Das zeigt das jüngst erschienene Heft der GRAUZONEN (Verlag Manz). Unser Kanzleikollege Dr. Roman Rauter, Chefredakteur der GRAUZONEN, betrachtet in seinem Beitrag den leitenden Angestellten auch aus zivil- und gesellschaftsrechtlicher Perspektive. Beispielsweise kann die Zurechnung von Wissen eines leitenden Angestellten zur Gesellschaft in einigen praktischen Konstellationen neuralgisch sein (etwa, wenn es um den Beginn einer Verjährungsfrist geht).
Mit einer höheren Funktion in einem Unternehmen ist für den Arbeitnehmer regelmäßig auch eine größere Verantwortung verbunden. Kollege Rauter widmet sich daher auch der Frage der Sorgfalt von leitenden Angestellten und wirft zudem einen Blick auf allfällige strafrechtliche Konsequenzen, wenn eine Pflichtwidrigkeit der Geschäftsführung zur Diskussion steht, die in der Praxis unter Umständen auf den leitenden Angestellten „abfärben“ kann.
Das Heft versammelt daneben weitere Beiträge renommierter Autor:innen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Abgabenrecht und Strafrecht.
Wir gratulieren zu einem gelungenen neuen Heft der GRAU. Der dritte Jahrgang der Zeitschrift (2022) wird mit dem Schwerpunktthema „E-Mails von Arbeitnehmern“ starten.