MSlegal gratuliert unserem Teammitglied RAA Dr. Maximilian A. Max, BSc, LL.B., LL.M. (WU Wien), LL.M. (WWU Münster) zu seinem gerade erschienenen Werk zur Verbandsklage!
Vor allem für Unternehmer hat die Verbandsklage große Bedeutung, etwa im Konsumentenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. So läuft beispielsweise der Unternehmer bei Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Gefahr, sich einer oder sogar mehrerer Verbandsklagen stellen zu müssen. Dabei widmet sich der Autor auch dem zentralen Problem, dass bis zu einem gewissen Grad sogar mehrere Verfahren unterschiedlicher Verbandskläger wegen derselben inkriminierten Handlung geführt werden können, woraus sich im Extremfall die Gefahr sich widersprechender Urteile ergeben könnte. Das dogmatisch schwer greifbare Verbandsklagesystem wird informativ dargestellt, systematisiert und kategorisiert.
Zudem wächst die Bedeutung der Verbandsklage, weil Gesetzgeber tendenziell auf das Institut der Verbandsklage zurückgreifen, wenn es um den kollektiven Rechtsschutz geht. Die Aktualität des Themas der Verbandsklage wird zuletzt durch die Entscheidung des EuGH 28.04.2022, C-319/20 – Meta Platforms Ireland („Facebook“) / Verbraucherzentrale Bundesverband unterstrichen, denn der EuGH verweist dort auf die Richtlinie (EU) 2020/1828 (Verbandsklagen-Richtlinie), die bis Ende 2022 umzusetzen und ab Mitte 2023 anzuwenden ist. Diese Richtlinie ist Bestandteil eines „New Deal for Consumers“ der EU-Kommission, die Verbandsklagen bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften ermöglicht. Die verbraucherschützenden Vorschriften, die davon erfasst sind, sind in einem Anhang I genannt, wobei auch die DSGVO als Nr. 56 enthalten ist; die Unternehmen müssen daher künftig mit Verbandsklagen bei DSGVO-Verstößen rechnen (vgl hingegen OGH 26.11.2019, 4 Ob 84/19k).
Die Verbandsklage – ein spannendes Thema nicht nur der Wissenschaft, sondern gerade für die Praxis!