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CORONA COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNG Teil 15: Neue VfGH-Entscheidungen: Betretungsverbote für Gastronomie waren rechtswidrig

29.10.2020 | Mag. Wilhelm Milchrahm

In zwei, erst vor einigen Tagen veröffentlichten Entscheidungen (V 429/2020, V 405/2020) stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Betretungsverbote für Gastronomie aufgrund der früheren Covid-19-Maßnahmen gesetzeswidrig waren ( § 3 CO-VID-19-Maßnahmenverordnung-96 idF BGBl. II 130/2020; § 6 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden, idF BGBl. II 197/2020).

Im Wesentlichen begründete der VfGH diese Entscheidungen damit, dass der Verordnungsgeber gänzlich unterlassen habe, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Entscheidungsgrundlagen, Unterlagen oder Hinweise, die die Umstände der zu erlassenden Regelung betreffen, fehlten im Verordnungsakt offenbar gänzlich.

In Ansehung des demnächst kommenden Lockdowns sind diese Entscheidungen für die Gastronomie brandaktuell – wir haben sie analysiert und werden die Entwicklungen in den nächsten Tagen genau beobachten.

Kontakt:
Mag. Wilhelm Milchrahm, Immobilienökonom (ebs)
E-Mail: office @mslegal.at

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