Glosse von MSLEGAL in der Oktober-Ausgabe 2019 der Immobilienfachzeitschrift immolex zur Gemeinschaftswerbung im Einkaufszentrum (OGH 8 Ob 27/19g):
Die Gemeinschaftswerbung für Einkaufszentren wird in der Regel ausschließlich vom Einkaufszentrumsbetreiber gesteuert und gestaltet, jedoch vielfach überwiegend von den Bestandnehmern im Wege der von ihnen gemeinsam mit dem Bestandzins zu leistenden Werbekosten finanziert.
Der Oberste Gerichtshof hat sich jüngst in einer Entscheidung vom 25.3.2019, 8 Ob 27/19g mit diesem Spannungsverhältnis beschäftigt und im Ergebnis das fehlende Mitspracherecht der Bestandnehmer bei der Ausgestaltung der Gemeinschaftswerbung durch den Einkaufszentrumsbetreiber grundsätzlich als zulässig erklärt.
Lesen Sie dazu die Glosse meines Partners Dr. Martin Stadlmann in der Oktober-Ausgabe 2019 der Immobilienfachzeitschrift immolex (immolex 2019/91).
Hier der Link: Zur Entscheidung des OGH und zur Glosse von Dr. Stadlmann.