Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt in mehreren Verbandsprozessen die Verwendung von jahrzehntelang regelmäßig vereinbarter Wertsicherungsklauseln bei Mietverträgen mit Verbrauchern untersagt und damit große Unsicherheit in der Immobilienwirtschaft ausgelöst.
Was bedeutet dies nun für die konkreten Mietverhältnisse der im Verbandsklageverfahren unterlegenen Vermieter? Sind diesen damit jedwede Einwendungen in einem Individualprozess ein für alle Mal abgeschnitten?
Mein Kanzleipartner RA Mag. Wilhelm Milchrahm hat gemeinsam mit unserem Kanzleikollegen RAA Dr. Maximilian A. MAX in der Septemberausgabe 2024 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2024, Seite 297ff) diese Fragestellung fundiert untersucht. Die beiden Autoren zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen sich die Vermieter ungeachtet des verlorenen Verbandsprozesses im konkreten Fall durchaus rechtmäßig auf die vereinbarte Wertsicherungsklausel berufen und derart drohenden wirtschaftlichen Schaden abwenden könn(t)en. Näheres dazu im angeschlossenen Link: immolex 2024/126