Paneldiskussion

Whistleblowing – Chance oder Nachteil ?

Panel-Diskussion zu Whistleblowing im Rahmen des IFWK! 

Whistleblowing ist ein heiß diskutiertes Terrain. Seit vielen Jahren beschäftigt sich unser Kanzleikollege Wilhelm Milchrahm mit den Schnittstellen von Schutz des Whistleblowers, Medienrecht und Handlungspflichten von betroffenen Unternehmen.

Am 15. November 2021 fand nun eine Panel-Diskussion des Internationalen Forums für Wirtschaftskommunikation (IFWK) unter dem Titel „Whistleblower im Spannungsfeld zwischen Gefühl und Gesetz“ mit unserem Kanzleikollegen Wilhelm Milchrahm statt. Hintergrund der Veranstaltung war die bevorstehende innerstaatlichen Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie (RL 2019/1937).

Neben Wilhelm Milchrahm nahmen auch Ursula Roberts, Partnerin bei PwC Legal, Berater Klaus Schmid, Geschäftsführer von Amberon Consulting, und Wirtschafts-Investi­gativjournalist Ashwien Sankholkar, Chefreporter und Gesellschafter der gemeinnützigen Rechercheplattform DOSSIER, teil. Die Expertenrunde wurde von der ehemaligen Investigativ- und Wirtschaftsjournalistin Elisabeth Woditschka moderiert.

Die Chancen und notwendigen Abwägungsfragen bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in die betriebliche Praxis wurden ausführlich erörtert. Diskutiert wurde insbesondere die Ausgestaltung interner Meldekanäle. Milchrahm hob zudem die Möglichkeit einer Bereitstellung von Meldekanälen durch externe Dritte hervor und betonte, dass eine derartige Auslagerung – etwa auch an einen unternehmerischen Rechtsbeistand – allfälligen Bedenken von Hinweisgebern vorbeugen könnte.

Foto v.l.n.r.: Ashwien Sankholkar, Elisabeth Woditschka und Wilhelm Milchrahm

Die Expertenrunde war sich dahingehend einig, dass die neue Richtlinie als Anstoß zur Reflexion der betriebsinternen Werte- sowie Vertrauenskultur dienen sollte. Das Interesse an einer Implementierung gut funktionierender interner Meldeverfahren sollte, wie Milchrahm zu bedenken gab, auch darin begründet sein, die eigene Compliance Kultur zu stärken und nicht zuletzt die Reputation auch im Falle von Fehlverhalten zu wahren.

Abschließend wurde auf den unerfreulichen Umstand verwiesen, dass derzeit bloß ein Arbeitspapier vorliegt und die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie daher nicht fristgerecht zu erwarten ist. Da die Richtlinie bloß die Meldung von Verstößen gegen Rechtsakte in den taxativ aufgezählten Bereichen des Unionsrechts erfasst und insbesondere in Hinblick auf Abwägungsfragen keinerlei Konkretisierungen vornimmt, dürfte eine erweiternden Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten (Stichwort: Gold-Plating) zu erwarten sein.

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