Angesichts der im Mietrechtsgesetz grundgelegten Einschränkung der Kündigungsbefugnis der Vermieterin von Wohnungen oder Geschäftsräumen auf restriktive gesetzliche Kündigungsgründe (§§30 ff MRG) hat die wirksame, d.h. durchsetzbare Befristung eines Mietvertrages für die Vermieterin große wirtschaftliche Bedeutung. Die Vielzahl unterschiedlicher Vertragsformulierungen führt immer wieder zu Unsicherheiten und Zweifelsfragen, die oftmals bis zum Obersten Gerichtshof ausgestritten werden. Es lohnt sich daher, bei der Vertragsgestaltung anwaltlichen Rat einzuholen.
Mein Kanzleipartner RA Martin Stadlmann hat in der April-Ausgabe 2026 der Immobilienfachzeitschrift „immolex“ (immolex 2026/62, Seite 130f) anhand der OGH-Entscheidung 1 Ob 150/25b, OGH 16.12.2025 diesen in der Vertragspraxis sehr wichtigen Themenkomplex beleuchtet und die zentralen Aussagen des Höchstgerichts herausgearbeitet.
Näheres dazu im angeschlossenen Link: immolex 2026/62 MST




