Wohnungseigentumsrecht

Schadenersatzanspruch wegen Minderung der Instandhaltungsrücklage? – Analyse einer oberstgerichtlichen Entscheidung durch RA Dr. Stadlmann und RAA Dr. Maximilian MAX

Das Ausmaß der Dotierung der Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnhausanlage sollte insbesondere bei älteren Gebäuden beim Erwerb einer Eigentumswohnung stets geprüft und in die Kaufpreisbildung miteinbezogen werden. Auch wenn die Rücklage ein zugunsten der Eigentümergemeinschaft gebundenes Sondervermögen bildet und daher dem Zugriff des Einzelnen Wohnungseigentümers/der einzelnen Wohnungseigentümerin entzogen ist, bildet sie doch einen wertbestimmenden Faktor für jedes Wohnungseigentumsobjekt.

Mein Kanzleipartner RA Dr. Martin Stadlmann hat gemeinsam mit unserem Kanzleikollegen RAA Dr. Maximilian MAX in der Oktoberausgabe 2023 der Immobilienfachzeitschrift immolex (= immolex 2023/158) eine aktuelle oberstgerichtliche Entscheidung (OGH 14.3.2023, 5 Ob 6/23b) analysiert und kommentiert, bei welcher die Gebundenheit der Instandhaltungsrücklage zugunsten der Eigentümergemeinschaft letztlich ausschlaggebend für den Prozessausgang war.

Näheres dazu im angeschlossenen Link: Glosse der OGH-Entscheidung in der immolex im angeschlossenen Link:

Link zum PDF: immolex 2023_158

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