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CORONA COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNG Teil 5: 3 neue Covid-19-Gesetze soeben veröffentlicht. Ein Überblick.

04.04.2020 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Das Parlament hat am vergangenen Freitag (3.4.2020) drei neue Covid-19-Gesetze verabschiedet. Schon am Samstag (4.4.2020) wurden alle drei Gesetze im sogenannten Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.

Das 3. und  4. Covid-19-Gesetz sehen Regelungen für viele Lebensbereiche vor, z.B.:

  • Verlängerung der Mandate von betrieblichen Interessenvertretungen;
  • Steuerfreiheit von Zuwendungen und von Zuschüssen aus den diversen Corona-Krisenfonds;
  • Steuerfreiheit von Zulagen und von Bonuszahlungen bis € 3.000,00, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden;
  • Ersatz von frustrierten Kosten für Schulveranstaltungen, die nicht durchgeführt werden konnten;
  • Sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung von Unfällen im Homeoffice mit Arbeitsunfällen;
  • Diverse Erleichterungen im Zusammenhang mit Versammlungen insbesondere bei Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen sowie Erleichterungen im Zusammenhang mit deren Rechnungslegung;
  • Beschränkung der Rechtsfolgen von Mietzinsrückständen bei Wohnungsmietverträgen;
  • Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Verbraucherkreditverträgen;
  • Beschränkung von Verzugszinsen und Ausschluss von Inkassokosten;
  • Ausschluss bestimmter Konventionalstrafen;
  • Besondere Möglichkeit der Verlängerung von befristeten Wohnungsmietverträgen;
  • Aufschiebung der Räumungsexekution;
  • Verlängerung der Frist für die Ausnützung einer im Grundbuch angemerkten Rangordnung;
  • Begünstigung bestimmter Kredite dadurch, dass diese Kredite nicht als Kredite im Sinne des § 1 EKEG (Eigenkapitalersatz-Gesetz) gelten.

Das 5. Covid-19-Gesetz betrifft das gesetzliche Budgetprovisorium 2020 und das Bundesfinanzrahmengesetz.

Links: 3. Covid-19-Gesetz, 4. Covid-19-Gesetz, 5. Covid-19-Gesetz

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