Die News

Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD) am 8.5.2017: Verbotene Einlagenrückgewähr – der „blinde Fleck“ der Mietvertragserrichter?

27.04.2017 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD): Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.

Das Thema: Mietverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sind – insbesondere in Konzernverhältnissen – weit verbreitet und daher sehr praxisrelevant. Das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG, § 54 AktG) betrifft sowohl Kapitalgesellschaften als auch – nach der OGH-Rechtsprechung – verdeckte Kapitalgesellschaften. Verbotsverstöße wirken sich auf die Wirksamkeit der Mietverträge unmittelbar aus und können sowohl bei Vermieter- als auch bei Mietereigenschaft der Gesellschaft vorkommen. Die damit verbundenen Fragestellungen sind vielfältig und gehen über das unmittelbare Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter hinaus (zB bei Mietverhältnissen zwischen Schwestergesellschaften). Begleitet werden Fälle der Einlagenrückgewähr von weiteren Themen, etwa den Verhaltenspflichten von Organmitgliedern und Treuepflichten zwischen Gesellschaftern, wobei es bei letzteren häufig darum geht, die Reichweite bei Konzernsachverhalten auszuloten. Der Vortragende beleuchtet die zentralen Fragestellungen und bezieht auch praktisch ebenso wichtige „Nebenschauplätze“ mit ein.

Der Referent: RA Mag. Wilhelm Milchrahm, Immobilienökonom (EBS), ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltssozietät MSLEGAL Milchrahm Stadlmann Rechtsanwälte. Es ist einer der Autoren des Wiener Kommentars zum GmbH-Gesetz sowie des Wiener Kommentars zum Unternehmensgesetzbuch. Er publiziert auch in wohnrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.

Einladung_Milchrahm_27042017

Weiterempfehlen