Die News

OGH 19.2.2014, 3 Ob 227/13y: Schadenersatz für Detektivkosten – Lebensgemeinschaft nach Scheidung

23.05.2014 | Dr. Martin Stadlmann

Wenn der nach Ehescheidung unterhaltsberechtigte Exgatte eine Lebensgemeinschaft eingeht, führt dies nach ständiger Rechtsprechung zum Ruhen seines Unterhaltsanspruches. Falls der unterhaltspflichtige Exgatte mit Unterstützung einer Detektei die Begründung einer Lebensgemeinschaft aufdeckt, kann sich der Unterhaltsberechtigte zur Abwehr der Schadenersatzforderung für die Detekteikosten nicht auf seine Unkenntnis der Rechtslage berufen. Die Rechtsunkenntnis ist ihm vielmehr vorwerfbar und der Anspruch auf Ersatz der Detekteikosten daher begründet.

Weiterempfehlen