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OGH 29.01.2014, 7 Ob 192/13f: Zur Reichweite der Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft des WEG

23.05.2014 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Die Eigentümergemeinschaft ist Trägerin aller Rechte und Verbindlichkeiten in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft. Die Eigentümergemeinschaft ist eine zweckorientierte Gemeinschaft; ihre Rechtspersönlichkeit ist final auf Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft begrenzt. Der Abschluss von Versicherungsverträgen gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung, wobei die Eigentümergemeinschaft die Versicherungsnehmerin und die einzelnen Wohnungseigentümer die Versicherten sind. Zur gerichtlichen Durchsetzung der Versicherungsleistungen ist die Eigentümergemeinschaft legitimiert.

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