Glosse von MSLEGAL in der Mai-Ausgabe 2019 der Immobilienfachzeitschrift immolex zu OGH 5 Ob 219/18v
Keine Geschäftsführerbestellung durch GmbH-Aufsichtsrat!
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH aufgrund Rücktritts vom unwiderruflichen Kaufanbot
Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen – Achtung seit Ende Jänner 2019 besteht die neue Gesetzeslage!
Wiener Bauordnung – Novelle 2018: Neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ als rechtsstaatlich bedenkliches Instrument zur Sicherstellung leistbaren Wohnens
Wofür kann der Mieter vom Vermieter Aufwandersatz verlangen?
Verlängerung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
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