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Glosse von MSLEGAL in der Mai-Ausgabe 2019 der Immobilienfachzeitschrift immolex zu OGH 5 Ob 219/18v

30.05.2019 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Mein Kanzleipartner Dr. Martin Stadlmann und unsere Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Isabell Vollnhofer, BSc (WU) haben sich anlässlich einer aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidung (OGH 13.12.2018, 5 Ob 219/18v) mit dem in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis immer wieder auftretenden Phänomen der faktischen Umwidmung von Flächen auseinandergesetzt und dabei auch die oberstgerichtliche Rechtsprechung, die durch die Anerkennung konkludenter Widmungsänderungen das Tor für langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten öffnet, kritisch gewürdigt.

Lesen Sie dazu die Glosse meines Partners und unserer Mitarbeiterin in der Mai-Ausgabe 2019 der Immobilienfachzeitschrift immolex (immolex 2019/47) – hier der link zur Glosse: Konkludente Umwidmung von Allgemeinflächen

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