
OGH 21. 2. 2020, 4 Ob 191/19w: Spätes privatrechtliches „Nachspiel“ eines Strafverfahrens. Die Lebensgeschichte ist nicht urheberrechtlich geschützt.
Eine jüngere OGH-Entscheidung betraf einen Rechtsstreit zwischen zwei Rechtsanwält/innen, die in den 1990er-Jahren eine später erstinstanzlich, nicht rechtskräftig wegen mehrfachen Prostituiertenmordes …
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