Verwaltungsgerichtshof 17.06.2019, Ra 2018/22/0058 – Festhalten am prinzipiellen Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Landesverwaltungsgerichte – der bloße Hinweis auf das Vorliegen eines geänderten Sachverhaltes ist keine taugliche Begründung für einen Aufhebungs- und Zurückweisungsbeschluss des Landesverwaltungsgerichtes
Der Verwaltungsgerichtshof hält Kurs und erfreulicherweise am prinzipiellen Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Landesverwaltungsgerichte fest (siehe dazu bereits die Beiträge vom 26.3.2015 …
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