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CORONA COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNG Teil 9: Gastronomie – ein Hinweis

11.05.2020 | Mag. Wilhelm Milchrahm

Ab 15.5.2020 soll ein Betrieb der Gastronomie wieder möglich sein. Das ist für die Gastronomie, aber auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung – immerhin ist die Gastronomie ein großer Frequenzbringer. Aufgrund von Bedeutung und Aktualität häufen sich nun die Berichterstattungen in den Medien.

Dort wird allerdings regelmäßig der unrichtige Eindruck erweckt, dass die für die Zulassung des Betriebs der Gastronomie notwendige Verordnung schon in Kraft ist. Die mediale Berichterstattung stützt sich wohl vielmehr auf einen Entwurf, der vor einigen Tagen auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht wurde.

Entscheidend für die rechtliche Verbindlichkeit ist allerdings ausschließlich der in den BGBl (Bundesgesetzblatt) verlautbarte Text der Verordnung. Eine Verlautbarung in den BGBl hat mit Stand 11.5.2020 (9:00) noch nicht stattgefunden.

Möglicherweise wird die tatsächlich verlautbarte Verordnung vom Entwurf abweichen, denn andernfalls wäre eine Verlautbarung wohl schon erfolgt. Es ist wohl geboten, sich derzeit am veröffentlichen Entwurf zu orientieren, allerdings sollte nach Verlautbarung der tatsächlichen Verordnung geprüft werden, ob und welche Veränderungen es gegeben hat.

mslegal wird daher die weitere Entwicklung beobachten und berichten.

Zwischenzeitlich stellen wir den Entwurf der Verordnung zum Download zur Verfügung: Entwurf einer Verordnung.

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