OGH 17.12.2013, 5 Ob 195/13g: Zum Begriff der Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521 ABGB)
§ 521 ABGB bezeichnet mit dem Überbegriff „Dienstbarkeit der Wohnung“ die Servitut der Wohnung als „das Recht, die bewohnbaren Teile eines Hauses für seine Bedürfnisse zu benützen“. Sie ist also …
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